Unsere Einmaligen Gebühren (Materialkosten)!

Für Arbeitskräfte beläuft sich die Einmalige pauschale auf 114,50 €. Falls Sie sich auf ALG I oder ALG II beziehen, beläuft sich die Pauschale auf 74,50 pro Einmal. Unsere Ausgaben für Aktenanlegung, Druck und Papier oder Material werden durch die Gebühren ersetzt. Bei einer höheren Belastung einer Akte werden sie einmalig anfallen und können jedes Jahr erneut berechnet oder in Rechnung gestellt werden.

NEUER ANTRAGSSERVICE 49,50 € pro Antrag!!!

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Andernfalls wählen Sie bitte hier unten aus:

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(Beratungsgebühr (Materialkostenerstattung)) Bitte unten auswählen welche Gebühr!

Wählen Sie bitte aus, welche Art von Rechnung wir Ihnen zukommen lassen möchten?

- Gebühr in voller Höhe (Kein Nachweis notwendig) Für jeden, der die Arbeit verlässt oder keinen Nachweis senden will.

- Ermäßigte Gebühr (für Leistungen wie ALG I oder ALG II erforderlich) senden Sie bitte per E-Mail.

Nachdem Sie die Auswahl abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bitte bezahlen müssen.

 

Diese kosten ersetzten einmalig unsere Kosten für die Aktenanlegung und entsprechende Druckgebühren. Der Betrag wird einmalig erhoben um unsere eigenkosten zu schonen. Bei Zahlung kommen 2,50 € Bearbeitungsgebühren hinzu.
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